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VG München: Dublin III-Verfahren: Zusicherung vor Überstellung nach Italien erforderlich, dass die Antragsteller einen sicheren Platz in einer Einrichtung erhalten, die für Familien eine spezielle Versorgung und Betreuung gewährleistet und deren individuelle Bedürfnisse abdeckt, insbesondere die medizinische Versorgung gewährleistet
Beschluss vom 17.03.2021 – M 3 S 21.50164